Hausordnung der Arthur-Kießling-Mittelschule Königsbrück
Jeder sollte durch sein Verhalten innerhalb und außerhalb der Schule zur Festigung des guten Rufes unserer Einrichtung beitragen. Nur durch Ruhe, Ordnung und Disziplin ist gewährleistet, dass jeder Schüler beste Bedingungen für das Lernen findet.
Das Verhalten zueinander ist durch Kameradschaft, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit gekennzeichnet.
Aus diesem Grund wird nach Beratung in der Schulkonferenz folgende Hausordnung in Kraft gesetzt:
1. Lehrer, technische Mitarbeiter und andere erwachsene Personen sind zu grüßen.
Den Anweisungen von Lehrern und technischen Mitarbeitern ist folge zu leisten.
2. Jeder hat das Recht auf die Respektierung seiner Person. Daraus ergibt sich das Verbot von Gewaltandrohung und Gewaltanwendung, sowie das Mitbringen von Gegenständen zur Gewaltausübung.
3. Das Schuleigentum ist schonend zu behandeln. Für nachweislich schuldhaft angerichtete Schäden und Verunreinigungen haften Schüler bzw. deren Eltern.
4. Das Mitbringen, die Verbreitung und der Genuss von Tabakwaren, Alkohol und anderer Drogen
ist verboten.
5. Fahrräder müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und vor Diebstahl gesichert im Fahrradständer angeschlossen sein. Das Befahren des Schulgeländes ist untersagt.
6. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit, einschließlich Pausen, nicht eigenmächtig verlassen werden.
7. Die vorgeschriebenen Unterrichtswege sind aus Versicherungsgründen einzuhalten. Die Straßenverkehrsordnung ist zu beachten. Fahrräder können zur ersten bzw. letzten Unterrichtsstunde zum Sportplatz bzw. zur Schwanenteichschule benutzt werden.
8. Handys verbleiben während den Unterrichtsstunden ausgeschaltet in den Schultaschen.
9. Spätestens zum Vorklingeln begibt sich jeder Schüler in seinen Raum und legt die benötigten Arbeitsmaterialien bereit. Zum Stundenklingeln steht jeder Schüler leise an seinem Platz.
10. Ist 5 Minuten nach dem Stundenklingeln noch kein Lehrer in der Klasse, meldet dies der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder Sekretariat.
11. Vor Verlassen des jeweiligen Raumes ist dieser von Papier und anderem Unrat zu säubern und die Tafel abzuwischen. Nach der letzten Unterrichtsstunde in diesem Raum sind die Stühle hochzustellen und der Müll ist wegzubringen. Dies ist durch den Ordnungsdienst zu kontrollieren.
12. Die Fenster sind nur unter Aufsicht eines Lehrers zu öffnen.
13. Das Treppenhaus ist kein Aufenthaltsort. Im Treppenhaus und auf den Gängen herrscht Rechtsverkehr.
14. Die in der Schulkonferenz festgelegten Normen sind einzuhalten.
Königsbrück, den 24. 11. 2005
Kreher Hausdorf Kolbe Freudenberg
Schulleiterin Elternsprecher Lehrersprecher Schülersprecher